Hinweis:
Leider gibt es für E-Skateboards und E-Scooter noch keine Sonderregelung bezüglich der Straßenverkehrsordnung (StvO) wie es sie inzwischen z.B. für Segways gibt.
Das bedeutet, dass sie weder für die Straße zugelassen sind (normale Skateboards und Longboards übrigens auch nicht), noch auf dem Gehweg erlaubt sind, wo motorisierte Fahrzeuge nur fahren dürfen wenn sie 6 Km/h Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Somit beschränkt sich ihr erlaubter Einsatzbereich auf abgesperrte Strecken, Privatgelände und dafür organisierte Veranstaltungen.
Was ihr darüber hinaus mit ihnen macht passiert also auf eigene Gefahr.